Unser Tiny House wird nicht nur ein Haus sein, sondern auch ein Strassenfahrzeug, mit allen Regeln und Bedingungen, die dazu gehören. Zudem haben wir den Anhänger inklusive Holzaufbau aus Deutschland importiert, weshalb das Strassenverkehrsamt innert 30 Tagen nach dem Import sowieso einen Blick darauf werfen möchte.

Kapitel 1: Import in die Schweiz

Die Schreinerfirma, welche unser Rohbau gefertigt hat, befindet sich im Schwarzwald. Uns war bewusst, dass wir dadurch das rohe Tiny House importieren müssen. Der in der Schweiz übliche Bauwagen-Stil hat uns nicht so zugesagt, und wir wollten lieber etwas zweistöckiges im amerikanischen Tiny-House-Stil bauen.

Deshalb möchten wir der Tiny Home Factory ganz herzlich danken für die unkomplizierte Zusammenarbeit, speziell beim Import unseres Tiny Houses.

Am einfachsten wäre es gewesen, unseren Rohbau inklusive Trailer für den Import auf einen Anhänger aufzuladen und an der Grenze zu verzollen. Da unser Tiny House aber 4 m hoch ist, wäre dies nur mit einem teuren Sondertransport möglich. Wir haben uns deshalb entschieden, dass unser Tiny-House-Trailer selber über die Grenze rollen muss. Dazu ist ein gewisser administrativer Aufwand nötig, weil dazu ein Export-Kennzeichen benötigt wird. Der Hersteller musste das Fahrzeug in Deutschland bereits vorführen, damit das Export-Kennzeichen gefertigt und die nötigen Dokumente für die Ausfuhr vorbereitet werden konnten. Wichtig: Der Hersteller muss sich die Ausfuhr beim Zoll bestätigen lassen, nur so erhält er die deutsche Mehrwertsteuer zurück. Wenn du planst, ein Tiny House in Deutschland zu kaufen, lass dir am besten schon den Kaufvertrag ohne Mehrwertsteuer ausweisen.

Als Nächstes mussten wir den Anhänger bei der schweizerischen Zollbehörde online für die Verzollung anmelden. Als Fahrzeugtyp haben wir «Wohnwagen» gewählt, und konnten so den Tiny-House-Rohbau gleich mitverzollen. Abgerechnet wird bei diesem Fahrzeugtyp nach Gewicht. Anschliessend werden die Zollpapiere generiert, welche dann bei einem besetzten Grenzposten vorgezeigt werden können. Nach geschätzt einer halben Stunde administrativer Arbeit der Zollbehörden gibts dann endlich den Prüfbericht 13.20A, mit dem der Anhänger später beim Strassenverkehrsamt eingelöst werden kann. Endlich konnten wir weiterfahren und den Rohbau noch vor dem anstehenden Gewitter in unsere trockene Halle bringen.

Kapitel 2: Zugfahrzeug finden

Jetzt ist das Tiny House endlich da, und am liebsten würden wir gleich daran weiterarbeiten. Aber leider muss nach dem Import das Fahrzeug innert 30 Tagen beim Strassenverkehrsamt vorgezeigt werden. Dass wir alle nötigen Dokumente bereit haben, hat uns das Strassenverkehrsamt bereits vorher bestätigt, und zwar waren das:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 aus Deutschland
  • Den Prüfbericht 13.20A vom Zoll abgestempelt
  • (EG Übereinstimmungsbescheinigung / COC je nach Fahrzeugtyp. Das brauchten wir in unserem Fall nicht)
  • Bestätigung des Fahrzeugherstellers über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien. Der Kanton Zürich hat dazu ein spezielles Formular, das der Hersteller des Aufbaus ausfüllen muss.

Jetzt benötigen wir noch ein Zugfahrzeug für unser Tiny House. Unseres ist auf einem 3,5t-Anhänger aufgebaut, deshalb können wir es mit dem Kategorie BE-Führerschein und einem handelsüblichen Panzer noch recht einfach selbst bewegen. Dazu eignen sich insbesondere der Mercedes ML, Kia Sorrento oder VW Tiguan mit 3,5 t Anhängerkupplung und 150 kg Deichsellast.

Beim ersten Versuch scheitern wir jedoch am Steuergerät des Zugfahrzeugs, welches unglücklicherweise nicht mit unseren LED-Rücklichtern am Tiny House kompatibel ist. Rücklichter mit LED sind zwar eine tolle Erfindung, aber sie brauchen so wenig Strom, dass der Anhänger vom Zugfahrzeug gar nicht erkannt wird und das Licht dunkel bleibt.

Also müssen wir den Termin beim Strassenverkehrsamt verschieben und ein anderes Auto suchen. Da unser rohes Tiny House erst 2,3 t wiegt, können wir es auch mit einem normalen Lieferwagen und 2,5 t Anhängerkupplung bewegen. Wir haben dazu einen günstigen Renault Master ohne Steuergerät gewählt, damit wir mit dem Licht kein Problem mehr haben sollten und siehe da: Es hat geklappt!

Der Lieferwagen macht auch das Manövrieren einfacher, die Spiegel sind sehr viel besser sind als bei einem PW. Trotzdem würde ich zusätzliche Aussenspiegel empfehlen, wenn der Anhänger breiter ist als das Zugfahrzeug. Bei uns war die Sicht zur Seite gerade etwas knapp.

Kapitel 3: Das Strassenverkehrsamt

Den Transport zum Strassenverkehrsamt haben wir beim zweiten Versuch geschafft. Der Anhänger wird einmal mit und einmal ohne Verbindung zum Fahrzeug gewogen, jetzt wissen wir auch die Deichsellast: 85 kg. Wir haben also dort noch etwas Reservegewicht übrig bis zu den 150 kg. Aber insgesamt haben wir nur noch etwas mehr als eine Tonne, die das Tiny House zusätzlich wiegen darf. Für den Transport werden wir das Tiny House komplett leer räumen müssen.

Im Strassenverkehrsamt werden die Papiere, Licht und Bremsen überprüft und der Aufbau ganz genau vermessen. Es scheint nicht jeden Tag vorzukommen, dass dort ein Tiny House vorfährt, jedenfalls stehen am Schluss etwa 6 Experten um den Anhänger herum und diskutieren. Bei den Lichtern stimmt etwas nicht, die Nummernschildbeleuchtung ist doppelt vorhanden. Macht nichts, ich werde die LED-Rücklichter sowieso gegen Halogen austauschen müssen, damit wir es künftig bei der Zugfahrzeugsuche etwas leichter haben.

Nach etwa 20 Minuten sind wir fertig und können uns beim Ausgang das Kennzeichen abholen. Unser Tiny House ist jetzt offiziell zugelassen und wir dürfen es über die Strassen ziehen. Wir sind aber froh, dass wir genau das nicht machen müssen und wir uns die nächsten Monate nur aufs Bauen konzentrieren können. Sobald die Fassade montiert ist, müssen wir aber nochmals beim Strassenverkehrsamt vorbei und eine Umschreibung zum «Wohnwagen» machen. Der Anhänger mit rohem Holzaufbau ist für das Strassenverkehrsamt vorerst mal ein «Anhänger zum Sachentransport».


2 Kommentare

Maya · 11. Oktober 2023 um 18:37

Was kostet so eine Abnahme beim Strassenverkehrsamt?

    Micha · 11. Februar 2024 um 12:44

    Hallo Maya, die Fahrzeugprüfung hat ungefähr 60 Franken gekostet. Dazu kommen Gebühren fürs Nummernschild, und dann die Verkehrsabgabe jedes Jahr.

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